Was ist ein Partnerprogramm?
Was bedeutet Pay-Per-Click, Pay-Per-Lead und Pay-Per-Sale?
Kann ich Textlinks auch per E-Mail versenden?
Als Partner werden mir nicht alle Klicks anerkannt.
Kann ich auf mehreren Web-Seiten werben?
Wie lange dauert es, bis ich als Werbepartner akzeptiert werde?
Warum werde ich als Werbepartner nicht zugelassen?
Sonderfälle: Was sind Sonderfälle?
Wie funktioniert das mit der Auszahlung?
Muss ich meine Einkünfte versteuern?
Muss ich Umsatzsteuer abführen?
Warum soll ich meine Steuernummer bekanntgeben?
Was ist ein Partnerprogramm?
Ein Partnerprogramm ist eine Vereinbarung über die erfolgsbezogene abgerechnete
Platzierung von Werbemitteln der Merchants auf den Internetseiten des
Affiliates.
Der Affiliate erhält eine Werbekostenerstattung, wenn durch
die von ihm auf seinen Internetseiten geschalteten Werbemittel Erfolge erzielt werden.
Diese Erfolge stellen die Grundlage der Abrechnung von Werbekostenerstattungen
über Affiliscout.com dar.
Was bedeutet Pay-Per-Click, Pay-Per-Lead und Pay-Per-Sale?
Pay-Per-Click
Das Werbemittel des Merchant leitet über einen Hyperlink den Besucher auf das Internetangebot des Merchants weiter.
Jede weitergeleitete Besucher wird als Erfolg gewertet.
Pay-Per-Lead
Die Registrierung eines Nutzers auf den Interseiten des Merchants. Als Erfolg wird jede Registrierung eines noch nicht beim Merchant
registrierten Nutzers gewertet, der durch ein Werbemittel auf den Seiten des Affiliates geworben wurde.
Pay-Per-Sale
Die Werbung auf den Seiten des Affiliates führt zu einem Kauf- oder Bestellvorgang auf den Seiten des Merchants.
Als Erfolg wird ein abgeschlossener und bezahlter Kauf durch vom Affiliate vermittelte Kunden gewertet.
Kann ich Textlinks auch per E-Mail versenden?
Das Versenden von Werbelinks ist ausschließlich mit Pay-Per-Sale/Lead Programmen
möglich. Beim Versenden von Links von Pay-Per-Click Programmen werden Klicks
nicht gezählt.
Als Partner werden mir nicht alle Klicks anerkannt.
Als Programm-Teilnehmer sind Sie mit der URL http://www."ihr name".de im System
angemeldet bzw. registriert. Wenn Sie sich für ein Programm bewerben, wird dem
Betreiber diese URL mittgeteilt.
Die Klicks die aus dieser Website entstehen, werden von uns anerkannt
und als gültig gezählt.
Ihre Klicks kommen jedoch von zwei weiteren Websites mit unterschiedlichen
Inhalten, die beim Programmbetreiber nicht angemeldet wurden und deshalb nicht
freigeschaltet werden konnten. Sie müssen sich also mit jeder URL beim
Programmbetreiber bewerben.
Damit verhindern Affiliscout, daß die Partner sich mit einer URL anmelden und dann die Werbung ganz
woanders plazieren, wo der Programmbetreiber seine Werbung nicht haben will.
Häufiges Klicken auf ein Banner oder einen Textlink führt nicht zu mehr
vergüteten Klicks. Diese erscheinen zwar in der Statistik, werden aber von
Affiliscout erkannt und aussortiert.
Kann ich auf mehreren Web-Seiten werben?
Ja, Sie können die Banner/Links auf mehreren Seiten einsetzen, es sind jedoch
zwei Sachen zu beachten:
Um den Betreibern der Partnerprogramme die Möglichkeit
einer Kontrolle zu bieten, ist es erforderlich, dass Sie jede Webseite mit der
Sie werben möchten anmelden müssen.
Die Banner müssen auf Seiten eingesetzt sein, die
zu dem selben Host (URL) gehören und die Sie bei uns auch angemeldet haben.
Also, entweder direkt auf der angemeldeten Seite oder auf deren Unterseiten.
Sonst werden die Klicks nicht als gültig gezählt.
Wie lange dauert es, bis ich als Werbepartner akzeptiert werde?
Nach sofortiger Weiterleitung der Bewerbung von Affiliscout an den
Programmbetreiber liegt die Freigabe der Partner einzig und allein beim
Programmbetreiber. Die Bearbeitungszeiten der Programmbetreiber können jedoch
sehr unterschiedlich sein und verlangen deshalb ein wenig Geduld.
Warum werde ich als Werbepartner nicht zugelassen?
Die Programmbetreiber achten auf den Inhalt und den Aufbau der
Partnerseiten. Wenn der Betreiber der Meinung ist, daß Inhalt oder Layout
der Seite nicht geeignet sind, wird er die Bewerbung ablehnen. Auch Seiten,
die gegen geltendes Recht verstoßen werden abgelehnt.
Sonderfälle: Was sind Sonderfälle?
View-Bar
Bannernetzwerk
Bannertauschsystem
Bezahlte Startseite
Bonussystem (mit Klickaufforderung)
Bonussystem (ohne Klickaufforderung)
Klickaufforderung bei Gewinnspielen
Lead/Sale Programme im Popup/Frame
Paid-Mail-System (mit Klickaufforderung)
Paid-Mail-System (ohne Klickaufforderung)
Aktionsklicks für SMS-Versand
Wie funktioniert das mit der Auszahlung?
Alle bestätigten Einkünfte werden Ihnen gutgeschrieben
und ab 25 Euro monatlich überwiesen. Am letzten Tag im Monat rechnen wir Ihre
Einkünfte ab und überweisen Ihnen den Betrag am 10. des Folgemonats.
Falls Sie in einem Monat die 25 Euro nicht
erreichen, wird das Guthaben weitergeführt bis Sie die Auszahlungsgrenze
erreicht haben. Es geht also nichts verloren.
Muss ich meine Einkünfte versteuern?
Ihre Einnahmen die Sie bei Affiliscout verdienen, müssen
Sie genauso wie Ihre Zinserträge oder andere Nebeneinkünfte in der
Einkommensteuererklärung angeben und versteuern.
Sie müssen jedoch keinerlei gewerbliche Tätigkeiten beim Finanzamt anmelden,
solange Ihr Verdienst bei Affiliscout lt. aktueller Steuerregelung jährlich 1.848,- EUR
nicht überschreitet.
Muss ich Umsatzsteuer abführen?
Umsatzsteuerpflichtig sind Ihre Einnahmen, wenn Sie
umsatzsteuerpflichtiger Unternehmer sind. Ab Gesamt-Einnahmen von mehr als
16.620,- EUR im Jahr, müssen Sie als
sogenannter umsatzsteuerpflichtigen Unternehmer auch die Umsatzsteuer
entsprechend immer an das Finanzamt abführen.
Die Einnahmen sind für Privatpersonen reine Einnahmen. Haben Sie sich bei der
Partnerregistrierung als Privatperson registriert, führen wir die Umsatzsteuer für Sie ab.
Wenn Sie ein Gewerbe angemeldet haben und dadurch zum Vorsteuerabzug berechtigt
sind, müssen Sie dies bei Ihrer Partnerregistrierung angeben. Ihnen wird dann die Prämie
zuzüglich der aktuellen Umsatzsteuer (19%) gutgeschrieben.
Für die Abführung der von uns erhaltenen Umsatzsteuer beim Finanzamt sind Sie selbst verantwortlich.
Warum soll ich meine Steuernummer bekanntgeben?
Durch das sogenannte Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz wurde in § 14 UStG ein Absatz 1a eingefügt.
Danach hat das leistende Unternehmen in der Rechnung die ihm vom Finanzamt erteilte Steuernummer anzugeben.
Gutschriften durch das Affiliscout-Partnernetzwerk an die Partner entsprechen lt. UStG
Rechnungen der Partner an Affiliscout.
Diese Änderung erfordert somit zwingend die Angabe der Steuernummer, wenn Provisionsauszahlungen
zuzüglich Umsatzsteuer erfolgen sollen.
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